Dichtheitsprüfung
Rauch- und Abgasanlagen werden nach den Bestimmungen der ÖNORM B8201 überprüft.
Bei der Verbrennung in Feuerstätten und Feuerungsanlagen entstehen Rauch- bzw. Abgase, die für den Menschen gefährliche Substanzen (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoffoxide, etc.) enthalten. Daher müssen diese über die Abgasanlage über Dach ins Freie abgeleitet werden. Die Dichtheit Ihrer Abgasanlage ist somit lebenswichtig.
Rauch- bzw. Abgasanlagen sind zu überprüfen bei:
- Neuerrichtung einer Abgasanlage
- Neuanschluss oder Austausch einer Feuerstätte
- Änderungen an der Abgasanlage (neue Anschlussstelle oder Reinigungsöffnung)
- Nach Sanierung – Instandsetzung
- Wiederkehrende Überprüfung
- Gebrechen (z.B. nach Bränden, Erschütterungen oder bei Rauchbelästigungen)
Alle benützten Abgasanlagen sind nach der ÖNORM B8201 periodisch vom Eigentümer der Abgasanlage auf ihre Betriebsdichtheit überprüfen zu lassen (Überdruckfänge mind. alle 5 Jahre und Unterdruckfänge mind. alle 10 Jahre). Die Verantwortung diesbezüglich liegt beim Betreiber der Anlage.
Veränderungen jeglicher Art an der Feuerungsanlage bzw. Gebäudehülle, die auf die Standfestigkeit, den Brandschutz und die Verbrennungsluft Einfluss haben, sind dem zuständigen Rauchfangkehrermeister umgehend mitzuteilen.